Unterhaltsrechner 2026: Kindesunterhalt berechnen
Tragen Sie das Einkommen der zahlungspflichtigen Person und die Kinder ein. Das Ergebnis erscheint sofort.
Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Schulden oder andere Abzüge ziehen Sie bitte selbst ab.
Zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit. Viele Gerichte lassen ohne Nachweis 5 % des Nettoeinkommens zu, oft höchstens 150 €. In NRW, Bremen und Schleswig-Holstein zählen nur nachgewiesene Kosten.
Das bestimmt Ihren Selbstbehalt: 1.450 € bei Erwerbstätigkeit, sonst 1.200 €.
0 bis 17 Jahre. Volljährige Kinder (18 bis 20) nur, wenn sie bei einem Elternteil leben und zur Schule gehen.
Erweitert: Einkommensgruppe anpassen
Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann ein Gericht eine niedrigere oder höhere Gruppe ansetzen. Eine feste Regel dafür gibt es nicht. Im Zweifel lassen Sie die Einstellung unverändert.
Rechenweg
- Nettoeinkommen
- 3.000,00 €
- abzüglich berufsbedingter Kosten
- 0,00 €
- Einkommen für die Tabelle
- 3.000,00 €
- Einkommensgruppe nach Tabelle
- Gruppe 4
- Angesetzte Gruppe
- Gruppe 4
- Bedarfskontrollbetrag dieser Gruppe
- 1.950,00 €
- Ihr Selbstbehalt
- 1.450,00 €
- Ihnen bleiben nach dem Unterhalt
- 2.487,50 €
Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 · Schätzung, keine Rechtsberatung · Tabelle beim OLG Düsseldorf prüfen
Zahlbetrag pro Kind nach der Düsseldorfer Tabelle, mit Kindergeld und Rechenweg. · Geprüft anhand der Düsseldorfer Tabelle (OLG Düsseldorf)
Geprüft von Abdul Rafay (quellengeprüft gegen Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien, November 2026) · Veröffentlicht im November 2026 · Tabelle Stand 01.01.2026
So rechnet der Unterhaltsrechner
Die Düsseldorfer Tabelle ordnet das bereinigte Nettoeinkommen einer von 15 Einkommensgruppen zu. Jede Gruppe nennt den Bedarf eines Kindes nach vier Altersstufen. Davon wird das Kindergeld abgezogen: bei minderjährigen Kindern die Hälfte, bei volljährigen der volle Betrag. Der Rest ist der Zahlbetrag.
| Gruppe | Nettoeinkommen | 0 bis 5 | 6 bis 11 | 12 bis 17 | ab 18 | Prozent | Kontrollbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 | 486 | 558 | 653 | 698 | 100 % | 1.200 / 1.450 |
| 2 | 2.101 bis 2.500 | 511 | 586 | 686 | 733 | 105 % | 1.750 |
| 3 | 2.501 bis 2.900 | 535 | 614 | 719 | 768 | 110 % | 1.850 |
| 4 | 2.901 bis 3.300 | 559 | 642 | 751 | 803 | 115 % | 1.950 |
| 5 | 3.301 bis 3.700 | 584 | 670 | 784 | 838 | 120 % | 2.050 |
| 6 | 3.701 bis 4.100 | 623 | 715 | 836 | 894 | 128 % | 2.150 |
| 7 | 4.101 bis 4.500 | 661 | 759 | 889 | 950 | 136 % | 2.250 |
| 8 | 4.501 bis 4.900 | 700 | 804 | 941 | 1.006 | 144 % | 2.350 |
| 9 | 4.901 bis 5.300 | 739 | 849 | 993 | 1.061 | 152 % | 2.450 |
| 10 | 5.301 bis 5.700 | 778 | 893 | 1.045 | 1.117 | 160 % | 2.550 |
| 11 | 5.701 bis 6.400 | 817 | 938 | 1.098 | 1.173 | 168 % | 2.850 |
| 12 | 6.401 bis 7.200 | 856 | 983 | 1.150 | 1.229 | 176 % | 3.250 |
| 13 | 7.201 bis 8.200 | 895 | 1.027 | 1.202 | 1.285 | 184 % | 3.750 |
| 14 | 8.201 bis 9.700 | 934 | 1.072 | 1.254 | 1.341 | 192 % | 4.350 |
| 15 | 9.701 bis 11.200 | 972 | 1.116 | 1.306 | 1.396 | 200 % | 5.050 |
Quelle: Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf. Die Beträge der ersten Gruppe entsprechen dem gesetzlichen Mindestunterhalt, die übrigen Gruppen steigen in Prozentstufen und werden aufgerundet.
Regeln
Wichtige Regeln und Sonderfälle
- 01
Die Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz
Die Oberlandesgerichte nutzen die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert. Ein Gericht kann im Einzelfall davon abweichen. Dieser Rechner zeigt deshalb eine Schätzung.
- 02
Nettoeinkommen und berufsbedingte Kosten
Gerechnet wird mit dem bereinigten Nettoeinkommen. Berufsbedingte Kosten, zum Beispiel Fahrtkosten, können es mindern. Ob ohne Nachweis eine Pauschale von 5 % gilt, hängt vom Gericht ab: In NRW, Bremen und Schleswig-Holstein sind nur nachgewiesene Kosten anerkannt, in anderen Bezirken, etwa Dresden, Frankfurt oder Bayern, ist die Pauschale möglich. Der Rechner zieht deshalb nichts automatisch ab. Tragen Sie Ihre Kosten selbst ein.
- 03
Das Kindergeld mindert den Zahlbetrag
Nach § 1612b BGB wird das Kindergeld auf den Bedarf angerechnet: zur Hälfte bei minderjährigen Kindern, voll bei volljährigen. Das Kindergeld beträgt 259 € pro Kind und Monat, der halbe Betrag also 129,50 €.
- 04
Der Bedarfskontrollbetrag schützt Ihr Einkommen
Jede Gruppe nennt einen Betrag, der Ihnen nach dem Unterhalt bleiben soll. Wird er unterschritten, setzt der Rechner die nächst niedrigere Gruppe an, in der er gewahrt bleibt.
- 05
Wenn das Einkommen nicht reicht (Mangelfall)
Ihr Selbstbehalt beträgt 1.450 € bei Erwerbstätigkeit und 1.200 € ohne Erwerbstätigkeit. Reicht das Einkommen darüber hinaus nicht für alle Ansprüche, wird der Rest im Verhältnis der Ansprüche auf die Kinder verteilt.
- 06
Mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte
Die Tabelle geht von zwei Berechtigten aus. Bei mehr oder weniger kann ein Gericht eine niedrigere oder höhere Gruppe wählen. Eine feste Regel gibt es nicht, deshalb ist die Anpassung im Rechner eine ausdrückliche Einstellung und standardmäßig aus.
Häufige Fragen