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AT · ABGB § 1159, AngG § 20

Kündigungsfrist Österreich: Frist und Termin berechnen

Wählen Sie, wer kündigt, und tragen Sie Eintritt und Tag der Kündigung ein. Das Ergebnis erscheint sofort.

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Seite zugeht, nicht das Datum auf dem Schreiben.

Ohne Vereinbarung kann der Arbeitgeber nur zum Quartalsende kündigen. Der Vertrag kann stattdessen den 15. oder den Letzten eines Kalendermonats vorsehen.

In einer vereinbarten Probezeit kann jede Seite das Arbeitsverhältnis jederzeit lösen, ohne Frist und ohne Termin.

Frühester Beendigungstermin
31. März 2027

148 Tage nach dem Zugang der Kündigung

Rechenweg
Vollendete Dienstjahre
3 Jahre
Kündigungsfrist
2 Monate
Ende der Frist
3. Jänner 2027
Kündigungstermin
Quartalsende

Orientierung, keine Rechtsberatung · Gesetzestext im RIS

Frühester Beendigungstermin nach dem Gesetz, für Arbeiter und Angestellte, mit jedem Rechenschritt. · Geprüft anhand von ABGB § 1159 und AngG § 20 (RIS)

Geprüft von Abdul Rafay (quellengeprüft gegen den Gesetzestext im RIS, November 2026) · Veröffentlicht im November 2026 · Gesetzestext Stand 2. November 2026

Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Dienstjahren

Kündigt der Arbeitgeber, hängt die Frist von den vollendeten Dienstjahren ab. Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Mindestfristen. Der Vertrag darf sie nicht unterschreiten.

Gesetzliche Mindestfristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber (ABGB § 1159 Abs. 2, AngG § 20 Abs. 2)
Vollendete DienstjahreMindestfrist
bis unter 2 Jahre6 Wochen
ab 2 Jahren2 Monate
ab 5 Jahren3 Monate
ab 15 Jahren4 Monate
ab 25 Jahren5 Monate

So rechnet der Rechner

Die Regeln hinter dem Ergebnis

  1. 01

    Frist und Termin sind zwei Dinge

    Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende. Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis frühestens enden darf. Der Rechner zählt zuerst die Frist ab und rückt dann auf den nächsten zulässigen Termin.

  2. 02

    Kündigt der Arbeitgeber

    Die Frist beträgt sechs Wochen und steigt nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem fünften auf drei, nach dem fünfzehnten auf vier und nach dem fünfundzwanzigsten auf fünf Monate. Ohne andere Vereinbarung endet das Arbeitsverhältnis am Ende eines Kalendervierteljahres, also am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember.

  3. 03

    Termin am 15. oder Letzten eines Monats

    Die Frist darf nicht unter die gesetzliche Dauer sinken. Vereinbaren können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber, dass sie am 15. oder am Letzten eines Kalendermonats endet. Wählen Sie dazu im Rechner den vereinbarten Termin.

  4. 04

    Kündigt der Arbeitnehmer

    Ohne günstigere Vereinbarung gilt ein Monat Frist zum Letzten eines Kalendermonats. Der Vertrag kann bis zu sechs Monate vorsehen. Die Frist des Arbeitgebers darf dann nicht kürzer sein als die für den Arbeitnehmer vereinbarte.

  5. 05

    Arbeiter und Angestellte

    Seit der Angleichung gelten für Arbeiter und Angestellte dieselben Fristen und Termine. Die Regel steht in § 1159 ABGB und inhaltsgleich in § 20 AngG.

  6. 06

    Probezeit

    Ist der erste Monat als Probezeit vereinbart, kann jede Seite das Arbeitsverhältnis in diesem Monat jederzeit lösen (§ 1158 Abs. 2 ABGB). Der Rechner zeigt dann den Tag der Kündigung als Ende.

  7. 07

    Kollektivvertrag und Branchen

    Kollektivverträge und Einzelverträge können für Arbeitnehmer günstiger sein. Für Saisonbranchen gab es Sonderregeln, deren Rechtslage sich 2026 geändert hat. Der Rechner berücksichtigt keine Kollektivverträge. Prüfen Sie Ihren Kollektivvertrag oder fragen Sie die Arbeiterkammer.

Dieser Rechner liefert eine Orientierung nach dem Gesetzestext und ersetzt keine Rechtsberatung. Nicht berücksichtigt sind Kollektivverträge, Sonderkündigungsschutz (zum Beispiel bei Schwangerschaft, Karenz oder Behinderung), Lehrlinge, Betriebsrat und die Berechnung bei Wochenenden oder Feiertagen. Prüfen Sie den Einzelfall bei der Arbeiterkammer oder einer Rechtsvertretung.

Häufige Fragen

Fragen zur Kündigungsfrist in Österreich

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?

Die Frist ist die Dauer, zum Beispiel sechs Wochen oder zwei Monate. Der Termin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet, etwa das Quartalsende oder der Letzte eines Monats. Erst beides zusammen ergibt das Ende.

Gilt das auch für Arbeiter?

Ja. Seit der Angleichung gelten für Arbeiter und Angestellte dieselben Fristen und Termine. Die Regel steht in § 1159 ABGB und in § 20 AngG.

Wie zählt der Rechner die Dienstjahre?

Er zählt die vollendeten Dienstjahre vom Eintritt bis zu dem Tag, an dem die Kündigung zugeht. Ein Dienstjahr gilt erst am Jahrestag des Eintritts als vollendet.

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündige?

Ohne andere Vereinbarung ein Monat zum Letzten eines Kalendermonats. Der Vertrag kann bis zu sechs Monate vorsehen.

Gibt es eine Kündigungsfrist in der Probezeit?

Nein, wenn eine Probezeit vereinbart wurde. Im ersten Monat kann jede Seite das Arbeitsverhältnis jederzeit lösen, ohne Frist und ohne Termin.

Gelten andere Fristen in meiner Branche?

Möglicherweise. Kollektivverträge können günstigere Regeln enthalten, und für Saisonbranchen gab es Sonderregeln, deren Rechtslage sich 2026 geändert hat. Der Rechner berücksichtigt das nicht. Lesen Sie Ihren Kollektivvertrag oder fragen Sie die Arbeiterkammer.