Kündigungsfrist Österreich: Frist und Termin berechnen
Wählen Sie, wer kündigt, und tragen Sie Eintritt und Tag der Kündigung ein. Das Ergebnis erscheint sofort.
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Seite zugeht, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Ohne Vereinbarung kann der Arbeitgeber nur zum Quartalsende kündigen. Der Vertrag kann stattdessen den 15. oder den Letzten eines Kalendermonats vorsehen.
In einer vereinbarten Probezeit kann jede Seite das Arbeitsverhältnis jederzeit lösen, ohne Frist und ohne Termin.
148 Tage nach dem Zugang der Kündigung
Rechenweg
- Vollendete Dienstjahre
- 3 Jahre
- Kündigungsfrist
- 2 Monate
- Ende der Frist
- 3. Jänner 2027
- Kündigungstermin
- Quartalsende
Orientierung, keine Rechtsberatung · Gesetzestext im RIS
Frühester Beendigungstermin nach dem Gesetz, für Arbeiter und Angestellte, mit jedem Rechenschritt. · Geprüft anhand von ABGB § 1159 und AngG § 20 (RIS)
Geprüft von Abdul Rafay (quellengeprüft gegen den Gesetzestext im RIS, November 2026) · Veröffentlicht im November 2026 · Gesetzestext Stand 2. November 2026
Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Dienstjahren
Kündigt der Arbeitgeber, hängt die Frist von den vollendeten Dienstjahren ab. Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Mindestfristen. Der Vertrag darf sie nicht unterschreiten.
| Vollendete Dienstjahre | Mindestfrist |
|---|---|
| bis unter 2 Jahre | 6 Wochen |
| ab 2 Jahren | 2 Monate |
| ab 5 Jahren | 3 Monate |
| ab 15 Jahren | 4 Monate |
| ab 25 Jahren | 5 Monate |
So rechnet der Rechner
Die Regeln hinter dem Ergebnis
- 01
Frist und Termin sind zwei Dinge
Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende. Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis frühestens enden darf. Der Rechner zählt zuerst die Frist ab und rückt dann auf den nächsten zulässigen Termin.
- 02
Kündigt der Arbeitgeber
Die Frist beträgt sechs Wochen und steigt nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem fünften auf drei, nach dem fünfzehnten auf vier und nach dem fünfundzwanzigsten auf fünf Monate. Ohne andere Vereinbarung endet das Arbeitsverhältnis am Ende eines Kalendervierteljahres, also am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember.
- 03
Termin am 15. oder Letzten eines Monats
Die Frist darf nicht unter die gesetzliche Dauer sinken. Vereinbaren können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber, dass sie am 15. oder am Letzten eines Kalendermonats endet. Wählen Sie dazu im Rechner den vereinbarten Termin.
- 04
Kündigt der Arbeitnehmer
Ohne günstigere Vereinbarung gilt ein Monat Frist zum Letzten eines Kalendermonats. Der Vertrag kann bis zu sechs Monate vorsehen. Die Frist des Arbeitgebers darf dann nicht kürzer sein als die für den Arbeitnehmer vereinbarte.
- 05
Arbeiter und Angestellte
Seit der Angleichung gelten für Arbeiter und Angestellte dieselben Fristen und Termine. Die Regel steht in § 1159 ABGB und inhaltsgleich in § 20 AngG.
- 06
Probezeit
Ist der erste Monat als Probezeit vereinbart, kann jede Seite das Arbeitsverhältnis in diesem Monat jederzeit lösen (§ 1158 Abs. 2 ABGB). Der Rechner zeigt dann den Tag der Kündigung als Ende.
- 07
Kollektivvertrag und Branchen
Kollektivverträge und Einzelverträge können für Arbeitnehmer günstiger sein. Für Saisonbranchen gab es Sonderregeln, deren Rechtslage sich 2026 geändert hat. Der Rechner berücksichtigt keine Kollektivverträge. Prüfen Sie Ihren Kollektivvertrag oder fragen Sie die Arbeiterkammer.
Häufige Fragen