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DE · BGB § 622

Kündigungsfrist Rechner: Frist und Termin berechnen

Wählen Sie, wer kündigt, und tragen Sie den Beginn des Arbeitsverhältnisses und den Tag der Kündigung ein. Das Ergebnis erscheint sofort.

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Seite zugeht, nicht das Datum auf dem Schreiben.

In einer vereinbarten Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen, längstens für sechs Monate.

Frühester Beendigungstermin
31. Dezember 2026

58 Tage nach dem Zugang der Kündigung

Ab dem 3. November 2028 sind 5 Jahre vollendet. Dann beträgt die Frist des Arbeitgebers 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Rechenweg
Vollendete Jahre des Arbeitsverhältnisses
3 Jahre
Kündigungsfrist
1 Monat
Ende der Frist
3. Dezember 2026
Kündigungstermin
Ende eines Kalendermonats

Orientierung, keine Rechtsberatung · Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Frühester Beendigungstermin nach dem Gesetz, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit jedem Rechenschritt. · Geprüft anhand von § 622 BGB (gesetze-im-internet.de)

Geprüft von Abdul Rafay (quellengeprüft gegen den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, November 2026) · Veröffentlicht im November 2026 · Gesetzestext Stand 3. November 2026

Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Dauer des Arbeitsverhältnisses

Kündigt der Arbeitgeber, hängt die Frist davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis im Betrieb oder Unternehmen bestanden hat. Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB.

Gesetzliche Fristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 1 und 2 BGB)
Dauer des ArbeitsverhältnissesFrist des Arbeitgebers
unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Die Regeln hinter dem Ergebnis

  1. 01

    Frist und Termin sind zwei Dinge

    Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende. Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis frühestens enden darf, zum Beispiel der 15. oder das Ende eines Kalendermonats. Der Rechner zählt zuerst die Frist ab und rückt dann auf den nächsten zulässigen Termin.

  2. 02

    Kündigt der Arbeitnehmer

    Das Gesetz sieht vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor (§ 622 Abs. 1 BGB). Das gilt für Arbeiter und Angestellte gleich. Der Vertrag kann eine längere Frist vorsehen. Für den Arbeitnehmer darf aber keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

  3. 03

    Kündigt der Arbeitgeber

    Bis zum zweiten Jahr gilt ebenfalls die Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Danach wird sie länger: ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf, drei nach acht, vier nach zehn, fünf nach zwölf, sechs nach 15 und sieben Monate nach 20 Jahren, jeweils zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 2 BGB). Maßgeblich ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Betrieb oder Unternehmen. Nach der Kommentarliteratur zählt der Bestand des Arbeitsverhältnisses an dem Tag, an dem die Kündigung zugeht, nicht am Kündigungstermin. Das Bundesarbeitsgericht hat bei einer tariflichen Staffel nach Betriebszugehörigkeit ebenso auf den Zeitpunkt des Zugangs abgestellt (Urteil vom 29. September 2011, 2 AZR 177/10). Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen mit, ebenso Zeiten einer Ausbildung im selben Betrieb (BAG, Urteil vom 9. September 2010, 2 AZR 714/08). Der frühere Satz, der Zeiten vor dem 25. Lebensjahr ausnahm, steht nicht mehr im aktuellen Gesetzestext.

  4. 04

    Wann die Frist zu laufen beginnt

    Die Kündigung muss der anderen Seite zugehen (§ 130 BGB). Der Tag des Zugangs zählt nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Frist in Wochen endet an dem Tag, der denselben Wochentag hat wie der Zugangstag, eine Frist in Monaten an dem Tag mit derselben Zahl. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet sie am letzten Tag des Monats (§ 188 BGB).

  5. 05

    Probezeit

    Ist eine Probezeit vereinbart, kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). Einen festen Termin gibt es dann nicht. Wählen Sie im Rechner die vereinbarte Dauer der Probezeit.

  6. 06

    Schriftform

    Eine Kündigung braucht zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail genügt also nicht.

  7. 07

    Tarifvertrag, Vertrag und Kleinbetriebe

    Ein Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 BGB). Im Einzelvertrag sind kürzere Fristen nur in engen Fällen erlaubt, etwa für Aushilfen bis zu drei Monaten oder in Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten, dann aber mindestens vier Wochen (§ 622 Abs. 5 BGB). Längere Fristen darf der Vertrag immer vorsehen. Der Rechner berücksichtigt keine Verträge und keine Tarifverträge.

Quellen:BGB § 622BGB § 623BGB § 188Gesetzestext Stand 3. November 2026
Dieser Rechner liefert eine Orientierung nach dem Gesetzestext und ersetzt keine Rechtsberatung. Nicht berücksichtigt sind Tarifverträge, abweichende Verträge, Kleinbetriebe, Aushilfen, Sonderkündigungsschutz (zum Beispiel bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder für Betriebsratsmitglieder), das Kündigungsschutzgesetz, Insolvenz und fristlose Kündigung. Prüfen Sie den Einzelfall bei einer Rechtsberatung oder einer Gewerkschaft.

Fragen zur Kündigungsfrist in Deutschland

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?

Die Frist ist die Dauer, zum Beispiel vier Wochen oder zwei Monate. Der Termin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet, etwa der 15. oder das Ende eines Kalendermonats. Erst beides zusammen ergibt das Ende.

Wie zählt der Rechner die Dauer des Arbeitsverhältnisses?

Er zählt die vollendeten Jahre vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dem Tag, an dem die Kündigung zugeht. Ein Jahr gilt erst am Jahrestag als vollendet. Das entspricht der Kommentarliteratur, nach der der Bestand des Arbeitsverhältnisses beim Zugang der Kündigung zählt und nicht am Kündigungstermin. Das Bundesarbeitsgericht hat bei einer tariflichen Staffel nach Betriebszugehörigkeit auf den Zeitpunkt des Zugangs abgestellt (Urteil vom 29. September 2011, 2 AZR 177/10). Wurden Sie nach einer Ausbildung im selben Betrieb übernommen, zählt die Ausbildungszeit mit (BAG, Urteil vom 9. September 2010, 2 AZR 714/08). Tragen Sie dann den Beginn der Ausbildung als Beginn ein.

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündige?

Ohne andere Vereinbarung vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Der Vertrag kann eine längere Frist vorsehen.

Gibt es eine andere Frist in der Probezeit?

Ja, wenn eine Probezeit vereinbart wurde. Dann beträgt die Frist zwei Wochen, längstens für sechs Monate. Ohne Vereinbarung gibt es keine Probezeit und es gelten die normalen Fristen.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB).

Zählt das Datum auf dem Schreiben oder der Zugang?

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung der anderen Seite zugeht (§ 130 BGB), nicht das Datum auf dem Schreiben. Wann ein Brief als zugegangen gilt, kann im Streitfall schwierig sein. Heben Sie Nachweise auf.

Was gilt, wenn das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt?

Der Rechner verschiebt den Termin nicht, und das entspricht der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2005 (III ZR 172/04) entschieden, dass § 193 BGB auf Kündigungsfristen weder direkt noch entsprechend anwendbar ist. Für Arbeitsverträge hatte das Bundesarbeitsgericht das schon vorher so gesehen. Fällt der letzte Tag, an dem die Kündigung zugehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich also nicht auf den nächsten Werktag. Ein Vertrag oder Tarifvertrag kann etwas anderes regeln.

Gelten in meinem Betrieb oder meiner Branche andere Fristen?

Möglicherweise. Ein Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen, und der Vertrag kann längere Fristen enthalten. Der Rechner berücksichtigt das nicht. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag.

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